Betriebsbedingte Kündigung – Oft unwirksam!
Dass und warum es sich in aller Regel lohnt, eine betriebsbedingte Kündigung nicht einfach zu akzeptieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ich teile gerne mein Wissen mit Ihnen: Hier schreibe ich zu relevanten arbeitsrechtlichen Themen und zu aktueller Rechtsprechung.
Dass und warum es sich in aller Regel lohnt, eine betriebsbedingte Kündigung nicht einfach zu akzeptieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Längere oder häufige Erkrankungen sind oft ein Kündigungsgrund. Die Hürden für den Arbeitgeber sind jedoch hoch.
Eine fristlose Kündigung ist für Arbeitnehmer der Supergau, denn sie stehen von heute auf morgen ohne Einkommen da. Die meisten fristlosen Kündigungen sind aber unwirksam.
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten eine Alternative zur Kündigung sein – ist aber zumeist zum Vorteil des Arbeitgebers.
Mitarbeiter werden oft nur noch mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Die sind aber häufig unwirksam. Die Folge ist, dass der Arbeitsvertrag als unbefristet gilt.
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Es bedarf in der Regel eines wichtigen Grundes, damit ein Geschäftsführer abberufen und gekündigt werden kann. Was das im Detail heißt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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