Fristlose Kündigung: Das sollten Sie wissen!
Eine fristlose Kündigung ist für Arbeitnehmer der Supergau, denn sie stehen von heute auf morgen ohne Einkommen da. Die meisten fristlosen Kündigungen sind aber unwirksam.
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für Arbeitsrecht
in Berlin und Hannover
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Eine fristlose Kündigung ist für Arbeitnehmer der Supergau, denn sie stehen von heute auf morgen ohne Einkommen da. Die meisten fristlosen Kündigungen sind aber unwirksam.
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten eine Alternative zur Kündigung sein – ist aber zumeist eher zum Vorteil des Arbeitgebers.
Dass und warum es sich in aller Regel lohnt, eine betriebsbedingte Kündigung nicht einfach zu akzeptieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Längere oder häufige Erkrankungen sind oft ein Kündigungsgrund. Die Hürden für den Arbeitgeber sind jedoch hoch.
Mitarbeiter werden oft nur noch mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Die sind aber häufig unwirksam. Die Folge ist, dass der Arbeitsvertrag als unbefristet gilt.
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Es bedarf in der Regel eines wichtigen Grundes, damit ein Geschäftsführer abberufen und gekündigt werden kann. Was das im Detail heißt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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