Was kostet ein Besuch beim Anwalt?
Ein ausführliches Erstgespräch ist unerlässliche Voraussetzung für eine seriöse Beratung und die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Kosten der Erstberatung
beim Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Erstberatungsgespräch berichten Sie mir ausführlich von Ihrem konkreten Problem. Sie erzählen mir, wo Sie arbeiten, was Sie dort machen, wie lange Sie in der Firma bereits beschäftigt sind und wie es Ihrer Meinung nach zu der Situation, in der Sie sich jetzt befinden, gekommen ist.
Sie berichten über den Hintergrund und Ihre Einschätzung der Situation. Ich werde Ihnen aufgrund Ihrer Schilderung und nach Prüfung der mir von Ihnen vorgelegten Unterlagen erläutern, wie ich die Situation rechtlich einschätze und welche Möglichkeiten der Lösung es aus rechtlicher Sicht, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Ihres angestrebten Ziels gibt.
Sie entscheiden auf dieser Grundlage, welchen Weg Sie von den verschiedenen aufgezeigten Handlungsoptionen einschlagen möchten. Anschließend besprechen wir das weitere Vorgehen.
Die gesetzliche Gebühr für ein Erstberatungsgespräch bis zur Dauer von 60 Minuten beträgt 190 EUR (zzgl. MwSt.).
Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei mir.
Vertretung (außergerichtlich oder gerichtlich)
Die Vergütung für meine Tätigkeit bestimmt sich entweder nach einer individuell mit Ihnen getroffenen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren des RVG ist im gerichtlichen Verfahren unzulässig.
Die Vergütungsvereinbarung treffen wir auf der Grundlage Ihres Auftrags. Gemeinsam legen wir Ihren konkreten Auftrag fest und die anwaltlichen Tätigkeiten, die mit der Vergütungsvereinbarung abgegolten werden sollen. So erhalten Sie volle Kostentransparenz und wissen genau wie viel und wofür Sie bezahlen.
Ist mein Fall von der
Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten der anwaltlichen Beauftragung trägt, ergibt sich aus den zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung vereinbarten Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB).
Da die Rechtsschutzversicherungen jedem Vertragsverhältnis spezifische Vertragsbedingungen zugrunde legen, kann die Frage ohne einen Einblick in Ihre Versicherungsunterlagen und eine Darstellung des Sachverhalts nicht beantwortet werden.
Für alle Rechtsschutzversicherungsverträge gilt jedoch, dass die Versicherung den Versicherungsschutz gewährt, wenn der Rechtsschutzfall einer (mit-)versicherten Person im versicherten Zeitraum eintritt, unter die vertraglich vereinbarte Leistungsart fällt und für den jeweiligen Verfahrensabschnitt Erfolgsaussichten bestehen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung
alle meine Anwaltskosten?
Die Rechtsschutzversicherung deckt dem Grunde nach die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem RVG. Ob dies für Ihren Fall ausreicht, lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch klären.
Zudem ist das Regulierungsverhalten der Versicherer im außergerichtlichen Bereich, in dem das RVG Rahmengebühren vorsieht, deren Höhe der Rechtsanwalt nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit bestimmt, sehr unterschiedlich. Gleiches gilt bezüglich der Übernahme von Reisekosten, Kopierkosten, Aktenversendungskosten, Kosten für ärztliche Atteste usw. In vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen wird mit den Versicherungsnehmern außerdem für jeden Rechtsschutzfall die Zahlung einer Selbstbeteiligung vereinbart.
Auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme zugesagt hat, müssen Sie also damit rechnen, dass Sie einen Teil der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit selbst tragen müssen.
Ich übernehme für Sie den Erstkontakt mit der Rechtsschutzversicherung und hole die Kostenzusage ein. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin bei mir.