Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Aufhebungsverträge sind ein beliebtes Mittel für Arbeitgeber, sich schnell und geräuschlos von einem Mitarbeiter zu trennen — meist zu dessen Nachteil.

Ist der Aufhebungsvertrag
eine Alternative zur Kündigung?

Grundsätzlich kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages durchaus für beide Seiten – für Sie und Ihren Arbeitgeber – eine gewinnbringende Alternative zur Kündigung sein.

Allerdings überwiegen in der Praxis die Nachteile für Sie als Arbeitnehmer/in deutlich – jedenfalls dann, wenn sie ohne anwaltliche Beratung abgeschlossen werden. Nicht selten werden Aufhebungsverträge vom Arbeitgeber in unangekündigten Personalgesprächen im Anschluss an eine längere Einleitung über Ihre angeblichen Verfehlungen und schwerwiegenden Arbeitsvertragsverstöße „angeboten“ und Sie werden durch Drohungen mit einer fristlosen Kündigung, einem schlechten Zeugnis oder gar Strafanzeigen dazu gedrängt, den Vertrag zu unterschreiben – an Ort und Stelle.

Wenn Sie als Arbeitnehmer/in einen Aufhebungsvertrag abschließen, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie Ihren Kündigungsschutz freiwillig aufgeben.

Keine Unterschrift ohne
Bedenkzeit und anwaltliche Beratung!

Dass ein solcher Aufhebungsvertrag nicht zu Ihrem, sondern allein zum Vorteil Ihres Arbeitgebers ist, ist nicht schwer zu erraten. Selbst wenn an den Vorwürfen gegen Sie etwas dran sein sollte, ist die Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung für Sie in aller Regel die schlechteste Variante. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann von Ihrem Arbeitgeber nicht erzwungen werden. Ihre Aufgabe besteht in einer solchen Nötigungssituation darin, dem Druck standzuhalten und sich eine Bedenkzeit zu erbeten. Was auch immer Ihr Arbeitgeber Ihnen für den Fall androht, dass Sie den Vertrag nicht unterschreiben – er wird es nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden tun. Sie haben also immer noch Zeit genug, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Ich empfehle Ihnen in einem solchen Fall, möglichst noch für den gleichen Tag einen Termin bei einem Anwalt zu vereinbaren.

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für Sie?

Aber auch dann, wenn die Ausgangslage nicht ganz so bedrohlich ist wie gerade beschrieben oder die Initiative für eine Aufhebungsvereinbarung gar von Ihnen selbst ausgeht, ist Vorsicht geboten. Der Aufhebungsvertrag hat nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch ganz erhebliche sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, die durch die vertraglichen Regelungen möglichst aufgefangen werden sollten.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat für Sie regelmäßig mehrere wirtschaftlich bedeutsame Nachteile:

  • eine 3monatige Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes zusätzlich
  • Kürzung Ihres Arbeitslosengeldanspruchs um ¼ der Gesamtanspruchsdauer
  • eine (teilweise) Verrechnung Ihrer Abfindung mit dem Arbeitslosengeld den
  • Verlust von Versorgungsanwartschaften den Verlust des Krankenversicherungsschutzes

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für Sie?

Während ein Aufhebungsvertrag eine ganze Reihe von Vorteilen für den Arbeitgeber hat, sind die Vorteile für Sie als Arbeitnehmer/in überschaubar.Die einzigen Vorteile eines Aufhebungsvertrages für Sie sind die Zahlung einer Abfindung und die Ausstellung eines guten Zeugnisses.

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindungszahlung (Ausnahme: § 1a Kündigungsschutzgesetz) und bezüglich des Zeugnisses besteht nur ein gesetzlicher Anspruch auf die Erteilung eines schriftlichen, qualifizierten (also auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis) Zeugnisses, nicht aber auf eine bestimmte Zeugnisnote.

Diese „Vorteile“ sollten Sie nicht überbewerten. Denn Abfindungen werden, wenn Sie Kündigungsschutz genießen, regelmäßig auch im Fall einer Kündigung gezahlt und auch über ein Zeugnis lässt sich im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht in aller Regel Einvernehmen erzielen.

Vor Abschluss des Aufhebungsvertrages:
Darauf müssen Sie achten!

Selbst wenn Sie bereits seit Jahren in einem größeren Unternehmen beschäftigt sind und deshalb für Ihren Arbeitgeber nur schwer zu kündigen wären, können Sie Ihr Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag ohne Weiteres beenden.

Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, müssen Sie weder eine Kündigungsfrist eingehalten, noch muss der Betriebsrat angehört werden, noch steht der besondere Kündigungsschutz (z.B. für Schwangere, Mitglieder des Betriebsrates oder schwerbehinderte Menschen) der Wirksamkeit der Aufhebungsvereinbarung im Wege

Ist der Aufhebungsvertrag einmal geschlossen, können Sie ihn nur in den seltensten Fällen wieder rückgängig machen (anfechten). Auch nicht, wenn Sie später feststellen, dass Sie wichtige Regelungen vergessen haben oder damit Nachteile für Sie verbunden sind, die sie zuvor nicht bedacht haben.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gut überlegen und Vor- und Nachteile – am besten mit anwaltlicher Beratung – gegeneinander abwägen.

Ich helfe Ihnen gerne, einen für Sie wirtschaftlich sinnvollen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln.

 

Bitte füllen Sie einfach das Online-Formular aus:

Maximum file size: 10MB

Sie können die Dokumente auch nachreichen: per Post, per E-Mail, per Fax oder persönlich in der Kanzlei.

Angaben zum Arbeitgeber

(Teilzeitkräfte werden z. B. als 1/2 Mitarbeiter gezählt.)

Angaben zu Ihrer Person

Mehr Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie in meinem Ratgeber Arbeitsrecht in dem Blogbeitrag: „Aufhebungsvertrag – Das sollten Sie wissen!“