Kündigung — was tun?

Eine Kündigung erfordert schnelles Handeln. Ich habe meinen Kanzleibetrieb so eingerichtet, dass ich meinen Mandanten meist noch am gleichen Tag einen Termin geben kann.

Ich helfe Ihnen, wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten und sind sich unsicher, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, wie hoch die Kosten sind, ob eine Klage Erfolg haben wird?

Aus meiner langjährigen Berufserfahrung und einer Vielzahl von Beratungsgesprächen mit Arbeitnehmern weiß ich, dass eine Kündigung für die meisten Betroffenen ein großer Schock und verständlicherweise mit erheblichen Existenzängsten verbunden ist. Leider zwingt Sie der Gesetzgeber jedoch zu schnellem Handeln. Denn unabhängig davon, ob Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen oder „nur“ eine Abfindung erhalten wollen, müssen Sie die Kündigung innerhalb von 3 Wochen gerichtlich angreifen. Nach Ablauf von 3 Wochen wird die Kündigung wirksam und Sie haben kein Druckmittel mehr in der Hand, um noch irgendeine Forderung gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.

Keine Angst vor einem Gerichtsverfahren!

Aus Erfahrung weiß ich, dass viele Betroffene zunächst große Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber haben. Die Erfahrung zeigt aber ebenso, dass die Befürchtungen, die damit verbunden sind, in aller Regel unnötig sind.

Der Gesetzgeber hat jedem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage gerichtlich überprüfen zu lassen und es ist – insbesondere für Arbeitgeber – eine alltägliche Situation, sich über eine Kündigung gerichtlich auseinanderzusetzen.

Beratung vom Fachanwalt — Eile geboten!

Ob eine Klage gegen die Kündigung auch in Ihrem konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich erst nach Prüfung Ihres Arbeitsvertrages, des Kündigungsschreibens sowie der Darstellung der konkreten Umstände, die zu der Kündigung geführt haben, sagen.

Der Erfolg eines Kündigungsschutzprozesses hängt vielfach ganz entscheidend davon ab, dass bestimmte formale Fehler der Kündigung erkannt und unverzüglich gegenüber dem Arbeitgeber eingewendet werden. Der Gesetzgeber setzt Ihnen für solche Einwendungen noch kürzere Fristen als für die Klage selbst. Sie sollten daher nach Erhalt der Kündigung schnellstmöglich – am besten noch am gleichen Tag – einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Ich biete Ihnen gerne meine Unterstützung an. In Kündigungsangelegenheiten erhalten Sie bei mir in aller Regel innerhalb von 24 Stunden einen Beratungstermin.

 

Bitte füllen Sie einfach das Online-Formular aus:

Maximale Dateigröße: 10MB

Sie können die Dokumente auch nachreichen: per Post, per E-Mail, per Fax oder persönlich in der Kanzlei.

Angaben zum Arbeitgeber

(Teilzeitkräfte werden z. B. als 1/2 Mitarbeiter gezählt.)

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