Arbeitsrecht in Berlin und Hannover

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete ich seit mehr als 20 Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. So bin mit den Interessen und Strategien beider Seiten bestens vertraut. Dies ist von großem Wert für den Verhandlungserfolg.

Die beste Lösung
für Ihr arbeitsrechtliches Problem

Mindestens ein Drittel ihrer Zeit verbringen die meisten Menschen auf der Arbeit. Häufig in einem Team von Kollegen und Vorgesetzten. Der Personalmangel in vielen Branchen führt zu zunehmender Arbeitsverdichtung und Überstunden. Das bedeutet Stress und Spannungen, die sich häufig in persönlichen Konflikten entladen. Andauernde Konfliktsituationen gehen aber nicht nur zu Lasten der Gesundheit des Einzelnen, sondern auch zu Lasten der Produktivität des Unternehmens.

Meine Aufgabe als Fachanwältin für Arbeitsrecht sehe ich darin, Konflikte am Arbeitsplatz möglichst schnell und so zu lösen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit weiterhin oder wieder möglich ist. Sollte dies nicht möglich oder angestrebt sein, dann ist mein Ziel, die für Sie wirtschaftlich beste Lösung für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchzusetzen.

Meine Beauftragung soll für Sie ein Gewinn sein. Dieser Gewinn liegt regelmäßig in der Durchsetzung Ihrer Interessen. Das ist nicht immer identisch mit der Durchsetzung eines gesetzlichen Anspruchs. Ein Gewinn kann auch mal darin liegen, Ihnen ein teures Gerichtsverfahren zu ersparen. Wenn es angezeigt ist, rate ich Ihnen deshalb auch davon ab, einen Prozess zu führen.

Eine gute Interessenvertretung im Arbeitsrecht bedeutet für mich nicht nur, das rechtlich Erforderliche zu tun, sondern insbesondere auch das, was Ihren Interessen entspricht und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Ich unterstütze Sie gern.

Was ich für Sie tun kann

Als langjährig erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zur Seite. Zu meinen Aufgaben gehören:

  • Beratung zu allen Fragen des Arbeitsrechts sei es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Prüfung von gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen, der Abwehr einer Kündigung oder der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.
  • Vertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen und in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht.
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Aufhebungsverträgen und die Formulierung von Abmahnungen und Kündigungen

Zu meinen Mandanten zählen Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die ich loyal und engagiert bei allen arbeitsrechtlichen Konflikten berate und vertrete.

Sie profitieren von meiner „Zweigleisigkeit“, weil ich dadurch mit den Interessen beider Seiten bestens vertraut bin und Erwartungen, Strategien und Prozessverhalten der jeweiligen Gegenpartei beurteilen kann. Dies ist von unschätzbarem Wert für den Verhandlungserfolg.

Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht sind komplex und erfordern aktuelles Fachwissen. Das Arbeitsrecht ist eines der „lebendigsten“ Rechtsgebiete. Es wird durch die Rechtsprechung permanent weiterentwickelt. Stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage zu sein, kann ich durch meine ausschließliche Ausrichtung auf das Arbeitsrecht gewährleisten.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fragen klären und die beste Lösung für Ihre individuelle Situation finden. Kontaktieren Sie mich gern für ein Beratungsgespräch.

Tanja Ruperti, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin & Hannover

»Profitieren Sie von meiner Erfahrung und meinem Wissen. Ich helfe Ihnen gern.«