Tanja Ruperti, Rechtsanwältin

Befristet – Zu Recht?

Mitarbeiter werden oft nur noch mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Die sind aber häufig unwirksam. Die Folge ist, dass der Arbeitsvertrag als unbefristet gilt.

Inhalt

Befristete Arbeitsverträge sind oft unwirksam!

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der demnächst ausläuft und Ihr Arbeitgeber Sie noch nicht wegen einer möglichen (befristeten oder unbefristeten) Fortsetzung angesprochen hat, machen Sie sich jetzt vermutlich Sorgen, ob Ihr Arbeitsvertrag noch einmal verlängert wird oder Sie demnächst arbeitslos sind.

Diese Sorge ist verständlich. Allerdings bedeutet der Ablauf der Befristung nicht zwangsläufig das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Wie bei einer Kündigung haben Sie auch bei der Befristung eine Reihe von Möglichkeiten, eine Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses zu erreichen oder wenigstens eine Abfindung zu erhalten.

Erfahrungsgemäß sind sehr viele Befristungsvereinbarungen unwirksam. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber für eine wirksame Befristung eine Vielzahl von Fallstricken und Hindernissen überwinden muss, die ihm per Gesetz oder von den Gerichten auferlegt werden. Häufig gelingt es Arbeitgebern nicht, die Befristung so zu vereinbaren, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

 

In welchen Fällen ist eine
Befristung unwirksam?

Die Vereinbarung der Befristung kann aus den unterschiedlichsten Gründen unwirksam sein.

Ganz allgemein gilt: Eine Befristung ist immer dann unwirksam, wenn sie nicht den strengen Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) entspricht.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

das Arbeitsverhältnis ohne einen sachlichen Grund befristet wird, obwohl bereits zuvor mit demselben Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

  • das Arbeitsverhältnis über 2 Jahre hinaus ohne einen sachlichen Grund befristet wird
  • das ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsverhältnis innerhalb der Höchstdauer von 2 Jahren mehr als dreimal verlängert wird
  • die Verlängerungsvereinbarung nicht vor Ablauf der aktuellen Befristung schriftlich getroffen wird
  • mit der Verlängerungsvereinbarung weitere Vertragsbedingungen geändert werden der angegebene Befristungsgrund tatsächlich nicht vorliegt
  • das Arbeitsverhältnis über den vorgesehenen Befristungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird

Ob eine der genannten Voraussetzungen vorliegt, kann regelmäßig nur von einem fachlich versierten Rechtsanwalt festgestellt werden. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Arbeitsvertrag wirksam befristet ist, kann ich Ihnen deshalb nur empfehlen, die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung anwaltlich überprüfen zu lassen.

Was ist Folge einer unzulässigen Befristung?

Ist Ihr Arbeitsvertrag unzulässiger Weise befristet, dann ist die Befristungsvereinbarung unwirksam. Das bedeutet, dass sich Ihr Arbeitgeber nicht auf die Befristung berufen kann. Ihr Arbeitsvertrag als solcher bleibt aber bestehen. Sie haben also einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Tanja Ruperti, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin

»Oft sind befristete Arbeitsverträge unwirksam. Gerne prüfe ich Ihren Vertrag und berate Sie zu Ihren Möglichkeiten.«

Was tun, wenn Ihnen ein weiterer befristeter
Arbeitsvertrag angeboten wird?

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, der Ihrer Meinung nach unwirksam befristet ist und Ihr Arbeitgeber Ihnen einen weiteren befristeten Vertrag anbietet, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen – und zwar bevor Sie den neuen Vertrag unterschreiben!

Hier besteht die Gefahr, dass zwar der aktuelle Vertrag unwirksam befristet ist, aber der neue Vertrag eine wirksame Befristung enthält. Sobald Sie den neuen Vertrag unterschrieben haben, können Sie sich jedoch nicht mehr auf die unwirksame Befristung des vorangegangenen Vertrages berufen. Das Gericht überprüft die Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich nur für den aktuell laufenden Vertrag.

Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise für den Fall, dass Sie den neuen befristeten Arbeitsvertrag lediglich unter Vorbehalt unterschrieben haben. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Sollte Ihr Arbeitgeber nicht bereit sein, den Vorbehalt zu akzeptieren und von einer befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen Ihrer Vorbehaltserklärung Abstand nehmen, könnten Sie am Ende „der Dumme“ sein und ohne Arbeit dastehen.

Bevor Sie eine solche Vorbehaltserklärung abgeben, sollten Sie sich deshalb dringend anwaltlich beraten lassen.

Wie können Sie sich gegen einen
befristeten Arbeitsvertrag wehren?

Falls Sie Zweifel haben, ob die Befristungsvereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, um sich zu vergewissern, ob Sie mit Ihrer Einschätzung richtig liegen.

Die Unwirksamkeit der Befristung können Sie mittels einer sogenannten „Entfristungsklage“ vom Arbeitsgericht feststellen lassen. Eine solche Klage muss spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung erhoben werden. Ziel einer solchen Klage ist entweder die unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder – falls Sie an der Fortsetzung eigentlich nicht interessiert sind – eine Abfindungszahlung zu erstreiten.

Ich biete Ihnen bei allen Fragen zur Befristung Ihres Arbeitsvertrages und den Erfolgsaussichten einer Klage gerne meine Unterstützung an.

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